Kapitulationsvereinbarung für Hamburg


An den Kommandeur der Zweiten Armee

ICH ÜBERGEBE HIERDURCH BEDINGUNGSLOS DIE GESAMTEN UNTER MEINEM BEFEHL STEHENDEN KRÄFTE.

Diese Kräfte umfassen im allgemeinen die Garnison Hamburg. Das unter meiner Verantwortung stehende Gebiet ist aus anliegender Karte A ersichtlich.

ICH VERPFLICHTE MICH:

a) Sicherzustellen, dass die im obigen Gebiet unter meinem Befehl stehenden Kräfte, Marine, Heer und Luftwaffe, nach 18 Uhr am 3. Mai keine weiteren feindlichen Akte gegen die Alliierten Nationen unternehmen.

b) Dass unter meinem Kommando stehende Truppen in Gebieten untergebracht werden, die Sie bestimmen und welche später zu meiner Kenntnis gebracht werden.

c) Dass die Befehlshaber aller Ränge – Armee, Marine und Luftwaffe – bei ihren Truppenteilen verbleiben und verantwortlich sind.

i. Für die Übergabe der Waffen, sobald die Alliierten Truppen einrücken.

ii. Für die Disziplin und das Verhalten der unter ihrem Befehl stehenden Einheiten. Ebenso sollen alle zivilen Beamten auf ihrem Posten bleiben.

d) Das alliierten Offizieren jede Unterstützung gewährt wird, wenn sie dieses Gebiet besichtigen und Einzelheiten feststellen, welche sie von diesen Einheiten anfordern.

e) Dass – Ihren Wünschen gemäß – Abteilungen bereitgestellt werden, welche Minen, elektrische Ladungen und andere vorbereitete Sprengungen beseitigen und Verkehrsverbindungen aller Art, einschließlich Eisenbahnen, Straßen und Wasserwege wiederherstellen. Es werden jene weiteren Zerstörungen vorgenommen und alle Brücken intakt übergeben.

f) Dass keine amtlichen Dokumente, Urkunden, Kodes oder Chiffren militärischer oder staatlicher Art zerstört oder beseitigt werden. Sie sollen sichergestellt und Ihnen übergeben werden.

g) Bis zum Einzug der Alliierten Truppen Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten und bei allen Vorräten an Nahrungsmitteln, Benzin, Brennstoff und Kriegsvorräten aller Art ausreichende Bewachung zu stellen.

h) Dass der Hamburger Rundfunksender mit allen technischen Einrichtungen, Dienststellen und dem technischen Personal vollständig übergeben wird.

i) Dass alle Luftfahrzeuge vom frühestmöglichen Zeitpunkt an, da meine Befehle sie erreichen können, jedenfalls aber nach dem 3. Mai 18 Uhr, am Boden bleiben.

ICH VERBÜRGE MICH DAFÜR:

Den alliierten Gefangenen bis zu dem Augenblick, da sie von Ihnen übernommen werden, volle ausreichende Ernährung zukommen zu lassen.

ICH WERDE BEFEHLEN:

Alle entlassenen Personen verbleiben, bis Sie weitere Anweisungen geben.

Diese Übergabebedingung ist ohne Verbindlichkeit hinsichtlich jedes allgemeinen Übergabeabkommens, das Großbritannien, die Vereinigten Staaten und die UdSSR dem Deutschen Reich auferlegen und kann durch dieses abgelöst werden und ist nicht anwendbar auf das Deutsche Reich und die Deutsche Wehrmacht insgesamt.

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